Krankenversicherungsnachweis - wie geht das?

Bei der Immatrikulation wird ein Krankenversicherungsnachweis verlangt. Dies liegt daran, dass Studierende normalerweise per Status in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden pflichtversichert sind, ähnlich wie das bei Arbeitnehmern durch den Status der abhängigen Beschäftigung der Fall ist. Die Hochschule ist verpflichtet diesen Sachverhalt zu überprüfen und fordert deshalb die Bestätigung einer gesetzlichen Krankenversicherung zu dieser Angelegenheit. Für die digitale Meldung braucht die Krankenkasse dann die Schlüsselnummer der Hochschule, die du in den Einschreibeunterlagen finden solltest.

Auch wenn du privat oder beihilferechtlich abgesichert sein möchtest, musst du dich dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden, um dich dort von der gesetzlichen Pflichtversicherung zu befreien. Bist du bei der Einschreibung bereits dreißig Jahre alt, entfällt die Überprüfung, versichert solltest du aber trotzdem sein (z.B. gesetzlich “freiwillig versichert”).

Welche Formate der Krankenversicherung gibt es?

Sofern deine Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, läuft deine Krankenversorgung zu Beginn des Studiums - sofern du unter 25 Jahre alt bist - kostenfrei über die Familienversicherung. Bist du mit einem gesetzlich krankenversicherten Partner verheiratet oder als Lebenspartnerschaft eingetragen, läuft die Familienversicherung hierüber sogar ohne Altersgrenze. Die Bestätigung erhältst du dann von der familienversichernden Krankenkasse.
Weitere wichtige Infos zur gesetzlichen Familienversicherung...

Entfällt die Möglichkeit der Familienversicherung, so tritt an ihre Stelle die ganz oben erwähnte gesetzliche "Krankenversicherung der Studenten" (ca. 146 € monatlich, Stand: 1.1.2025, bei einem Zusatzbeitrag von 2,7%, Alter über 25 Jahre, ohne eigene Kinder). Du entscheidest dann selbst, in welche Krankenkasse du eintreten willst und stellst dort einen Antrag zur Aufnahme.
Weitere wichtige Infos dazu ...

Bist du bei Antritt des Studiums bereits über 30 Jahre alt (und nicht über einen Partner familienversichert), entfällt auch die Krankenversicherung der Studierenden, sofern keine Verlängerungsgründe angeführt werden können. Warst du vor dem Studium in der gesetzlichen Krankenversicherung, so kannst du dich dort in der Regel freiwillig versichern (ca. 260 € monatlich, bei 2,7% Zusatzbeitrag, keine eigenen Kinder, Stand: 2025).
Weitere wichtige Infos dazu ... 
Sich in dieser Situation privat zu versichern, muss in diesem Alter nicht unbedingt günstiger sein.

Sind deine Eltern privat krankenversichert, so wird das über ein zusätzliches Vertragselement auch für dich gelten. Willst du diese private Versicherung beibehalten, wäre es unsinnig, die mit der Immatrikulation entstehende gesetzliche Krankenversicherung der Studierenden zusätzlich zu bezahlen. Dafür muss eine Befreiung von der studentischen Krankenversicherung bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden, die in der Regel für das gesamte Studium gilt und nicht zurück genommen werden kann!

Sollten deine Eltern Beamte sein und du über diesen Status bereits eine Krankenversorgung erhalten ("Beihilfe"), so steht auch hier eine Entscheidung über die Befreiung von der Krankenversicherung der Studierenden an (ähnlich wie bei den privat versicherten).
Die Beihilfe läuft aber nur solange wie die Kindergeldzahlung, welche in der Regel mit dem 25. Geburtstag endet. Zurück in gesetzliche Krankenversicherung kannst du nach der Befreiung dann nicht mehr und musst dich ab 25 Jahren voll privat versichern.