Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld nur bei Beschäftigungsunterbrechung
Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die nicht von allen Studentinnen beansprucht werden kann. Es steht immer im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis, das durch fortgeschrittene Schwangerschaft und Geburt unterbrochen wird (Mutterschutzfrist: 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nachher, bei Zwillingen 12 Wochen nachher).
Material: Broschüre des zuständigen Ministeriums
Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziales Sicherung
Fragen zu Mutterschaftsgeld von Studierenden des Nordwestens
Wende dich mit Fragen zum Mutterschaftsgeld gerne an den Studienfinanzierungsberater Heiko Groen. Du solltest allerdings an einer der Hochschulen des Nordwestens studieren (wollen).
Für Beratung außerhalb der Region Nord-West sind andere Studierendenwerke zuständig.

mit Schwerpunkt Sozialleistungen (insb. studentische Eltern), Jobben neben dem Studium, Übergänge…
10. - 12.3.2025: Keine Beratung wegen Fortbildung!