Der BAföG-Antrag

BAföG beantragen: So geht's!

Kümmere dich am besten frühzeitig vor Studienbeginn um deinen BAföG-Antrag. Denn BAföG wird nicht rückwirkend gewährt, sondern erst vom Monat der Antragstellung an. Wenn das Monatsende naht und du es nicht rechtzeitig schaffst, den kompletten Antrag auszufüllen, kannst du auch zunächst einen formlosen Antrag stellen, um die Frist einzuhalten. Die amtlichen Formblätter und weitere Unterlagen reichst du dann einfach so bald wie möglich nach.

Du solltest deinen Erstantrag mindestens zwei Monate vor Beginn des Studiums einreichen, damit du gleich von Anfang an BAföG erhältst. Bei einer späteren Antragstellung würdest du das Geld rückwirkend ab Semesterbeginn ausgezahlt bekommen (aber nur, wenn du den Antrag auch spätestens im Monat des Semesterbeginns gestellt hast).

 

BAföG-Antrag online stellen

Wir empfehlen dir, deinen BAföG-Antrag online mit dem Antragsassistenten "BAföG Digital" zu stellen. Das System vereinfacht die Antragstellung, weil es fehlende Eingaben direkt erkennen und darauf hinweisen kann. So wird es für dich leichter, auf Anhieb einen vollständigen Antrag abzugeben und damit die Bearbeitungszeit wesentlich zu verkürzen.

Du kannst deine Eingaben im Portal zu jedem Zeitpunkt speichern. Du musst also nicht den kompletten Antrag auf einmal ausfüllen. Wenn alles fertig ausgefüllt ist, erhältst du außerdem automatisch eine Liste mit allen Unterlagen, die wir zusätzlich benötigen.

Wo gibt es die Antrags-Formblätter in Papierform?

Alternativ zur Nutzung des Online-Portals kannst du auch die Papier-Vordrucke nutzen: Die kannst du dir entweder von den Seiten des Bildungsministeriums herunterladen, oder du holst sie dir überall dort ab, wo es BAföG-Beratung gibt: Im Amt für Ausbildungsförderung im Schützenweg in Oldenburg, in den Studierendenwerksbüros in Emden und Wilhelmshaven sowie im BAföG-Servicebüro im Oldenburger SSC.

Eine Bitte:

Entscheide dich für eine Art der Antragstellung: entweder über BAföG Digital oder in Papierform. Anträge von ein und derselben Person auf unterschiedlichen Wegen sorgen für unnötigen Aufwand bei uns (und bei dir!).

Wenn du uns deine Unterlagen per E-Mail schickst, beachte bitte unbedingt die folgenden Hinweise: 

  • Das System akzeptiert nur Anhänge im .pdf-Format.
  • Die E-Mail inklusive aller Anhänge darf höchstens 15 MB groß sein.
  • Maximale Größe pro Anhang: 10 MB

Diese Vorgaben sind systembedingt. Deine E-Mail kommt nicht bei uns an, wenn sie diese Kriterien nicht erfüllt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die vom System generierte Fehlermeldung nicht bei allen Studierenden ankommt. Womöglich erfährst du also gar nicht, dass dein Antrag nicht im BAföG-Amt angekommen ist.

Folgeantrag

Ganz wichtig: Das BAföG wird dir immer für eine begrenzte Zeit bewilligt. Meist umfasst dieser so genannte Bewilligungszeitraum zwölf Monate (also zwei Semester). Rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums musst du einen Folgeantrag stellen, damit du dein BAföG weiterhin bekommst. Damit keine Zahlungslücke entsteht, muss der Antrag spätestens zwei Monate vorher bei uns eingegangen sein. Übrigens: Wenn sich nichts geändert hat (Einkommen deiner Eltern, dein Status usw.), geht das Ausfüllen des Folgeantrags auch ganz fix.

Der Folgeantrag kann mit dem Formblatt 1 oder Formblatt 9 gestellt werden.

Du hast Fragen?

Wenn du dir unsicher bist oder Fragen hast, wende dich jederzeit an die Berater*innen im BAföG-Amt. Sie helfen dir gerne weiter! Gerade beim Erstantrag ist es sinnvoll, die BAföG-Beratung in der persönlichen Sprechstunde im Amt für Ausbildungsförderung oder in den Studierendenwerksbüros in Emden und Wilhelmshaven in Anspruch zu nehmen.

Eine gute Idee ist es auch, mit dem ausgefüllten Antrag und allen Unterlagen in eine unserer BAföG-Sprechstunden zu kommen. Wir prüfen dann direkt, ob alles vollständig ist.