Wohngeld nach BAföG-Ablehnung wegen Leistungsnachweis

Problembeschreibung

Der Studierende an der Uni Oldenburg befindet sich am Ende des 4. Semesters und die BAföG-Leistungen wurden für das 5. Semester eingestellt, weil die am Ende des 4. Semesters üblichen Leistungen nicht nachgewiesen werden können. Mögliche Ausnahmeregelungen (wg. Krankheit, Kindererziehung,...), die im BAföG vorgesehen sind, kann er nicht in Anspruch nehmen.

Allerdings haben die Eltern immer schon mit dem Kindergeld von derzeit 255 € kofinanziert, obwohl im BAföG-Bescheid nur 140 € als ihr Anteil aufgeführt wurden. Weil er noch unter 25 Jahre alt ist und seine Eltern gesetzlich krankenversichert sind, ist er bei ihnen kostenlos familienversichert. Die Mietbelastung liegt bei 375 € (310 € Bruttokaltmiete, 25 € Strom, 40 € Heizung). Der BAföG-Bedarf war in seiner Konstellation 855 € (Stand: WiSe 2024/25), ausgezahlt wurden nach Abzug des Elternanteils 715 € (bis Ende des 4. Semesters).

Zum Arbeiten bleibt neben dem Studium keine Zeit. Stipendien sollen hier nicht weiter diskutiert werden, weil nur wenige eines bekommen können. Der Bildungskredit hat bei Bachelor-Studiengängen nur noch die Auflage, dass die Leistungen des 1. Studienjahrs erfolgreich erbracht wurden. Dies soll hier der Fall sein.

Der Kredit hat im ersten Antragszyklus eine Laufzeit von maximal zwölf Monaten und eine Auszahlungshöhe von 300 € (beim Bildungskredit geht monatlich ohnehin nicht mehr). Da 255 € Unterhalt und 300 € Kredit immer noch knapp bemessen sind, soll Wohngeld die Lücke schließen. Wohngeld kann wegen der BAföG-Ablehnung ausnahmsweise gezahlt werden.

Die Mietbelastung liegt bei 375 € (310€ Bruttokaltmiete, 25 € Strom, 40 € Heizung).

Hauptfaktoren für die Wohngeldformel sind Miete und Einkommen:

In der Wohngeldermittlung wird zunächst nur die Bruttokaltmiete - hier 310 € - herangezogen und ab 2023 ein pauschaler Heizkostenanteil von 110,40 €. Es gibt eine Obergrenze, die aber in Oldenburg bei Single-Haushalten 530,20 € beträgt, selbst wenn man in einer WG wohnt. Somit können die 420,40 € voll in die Rechnung eingehen und sind die Grundlage für Wohngeldermittlung.

Im Wohngeldgesetz werden Darlehen nicht als Einkommen behandelt, womit nur noch die Kindergeldzahlungen eine Rolle spielen: 255 €.
(Anmerkung: Weiterleitungen des Kindergelds von außerhalb des Haushalts werden hier als Unterhalt gewertet, denn die eigentlichen Empfangenden sind die Eltern. Sie benutzen das Geld dann, um ihre Unterhaltspflicht zu erfüllen.)

Ergebnis: 366 € Wohngeld (Stand: 2025) 

Wohngeldrechner des Bundesministeriums (weiterführendem Link auf Rechner folgen, Mietstufe IV für Oldenburg und 310€ als Mietwert eingeben!)

Insgesamt stehen folglich 255 € Unterhalt + 300 € Kredit + 366 € Wohngeld = 921 € zur Verfügung.

Wie hier beschrieben lehnen die Wohngeldstellen Anträge ab, wenn zu wenig Einkommen vorliegt, weil unterschlagenes Einkommen unterstellt wird. In unserem Fall ergäbe sich folgendes modifiziertes Sozialhilfeniveau plus Studienkosten:

Lebenshaltungskosten

450,40

80 % Regelbedarf für Alleinstehende (2024 und 2025)
 

340,00

Miete (ohne Strom)

66,33

Rückmeldegebühr (Uni WiSe 2024/25): 386 € / 6

854,83

Gesamtbedarf
 

Dieser Bedarf kann gedeckt werden, wenn keine besonderen Belastungen oder Schulden bedient werden müssen. Es wäre sinnvoll, einen Antrag auf Erstattung der Semesterticketgebühren beim AStA der Universität zu stellen. Damit wären ca. 34 € monatlich einsparbar.