Wohngeld nach BAföG-Ablehnung wegen Leistungsnachweis
Problembeschreibung
Der Studierende an der Uni Oldenburg befindet sich am Ende des 4. Semesters und die BAföG-Leistungen wurden für das 5. Semester eingestellt, weil die am Ende des 4. Semesters üblichen Leistungen nicht nachgewiesen werden können. Mögliche Ausnahmeregelungen (wg. Krankheit, Kindererziehung,...), die im BAföG vorgesehen sind, kann er nicht in Anspruch nehmen.
Allerdings haben die Eltern immer schon mit dem Kindergeld von derzeit 255 € kofinanziert, obwohl im BAföG-Bescheid nur 140 € als ihr Anteil aufgeführt wurden. Weil er noch unter 25 Jahre alt ist und seine Eltern gesetzlich krankenversichert sind, ist er bei ihnen kostenlos familienversichert. Die Mietbelastung liegt bei 375 € (310 € Bruttokaltmiete, 25 € Strom, 40 € Heizung). Der BAföG-Bedarf war in seiner Konstellation 855 € (Stand: WiSe 2024/25), ausgezahlt wurden nach Abzug des Elternanteils 715 € (bis Ende des 4. Semesters).