Beurlaubung vom Studium

Statusfolgen in diversen Systemen, die Du kennen solltest

Eine Beurlaubung will gut vorbereitet und die Folgen gut bedacht sein. Immerhin fallen Studienfinanzierungs-Klassiker wie zum Beispiel BAföG in der Regel weg. Deshalb sollen hier die Infos zum Statuswechsel zusammengeführt werden, also zu Effekten der Beurlaubung auf deinen Status außerhalb der Hochschule.

Der Antrag zur Beurlaubung wird nicht hier beim Studierendenwerk gestellt, sondern bei den Immatrikualtionsämtern der jeweiligen Hochschule, wo du auch die Informationen über Anträge und Fristen findest (und die Hotlines für technische Nachfragen):

Universität Oldenburg
Hochschule Emden/Leer 
Jadehochschule Formulare

Da man dem Studium nicht mehr nachgeht, werden Leistungen nach dem BAföG eingestellt (Ausnahme: z.B. Studium im Ausland, wobei aber i.d.R. ein anderes BaföG-Amt zuständig ist). Wird die Beurlaubung verspätet bei der Hochschule beantragt oder der BAföG-Stelle verspätet mitgeteilt, werden die Leistungen des gesamten beurlaubten Semesters - auch rückwirkend - zurück verlangt.

Weil das BAföG-Amt nicht mehr zuständig ist, tritt die Behörde für Bürgergeld (Jobcenter) ein. Wer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und daraus eine Arbeitslosengeld-Anwartschaft aufgebaut hat (z.B. vor dem Studium), könnte auch diese Leistung beantragen. Arbeitslosengeld gibt es frühestens ab Tag der Antragstellung, beim Bürgergeld mit Rückwirkung auf den ersten des Antragsmonats (§ 37 Abs. 2 SGB II).

Gelindes Chaos, wenn die Beurlaubung zu spät kommt und BAföG schon ausgezahlt wurde

Beim Bürgergeld muss zu dem beachtet werden, dass eventuell bereits im Monat der Bürgergeldantragstellung und später zugeflossene BAföG-Leistungen als Einkommen angerechnet werden, auch wenn die BAföG-Leistungen nachträglich vom BAföG-Amt zurück gefordert werden (dazu beispielhaft eine Entscheidung des Bundessoziagerichts, ab Randziffer 29). Weil das BAföG-Amt im Regelfall am Ende der Vormonats für den darauf folgenden Monat auszahlt, wäre aber zumindest diese eine Zahlung nicht im Monat der Bürgergeldantragstellung anzurechnen (dazu § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II).

Wer verspätet beurlaubt und daraufhin BAföG-Leistungen zurückzahlen muss, kann keine "wiederholte Antragstellung" nach § 28 SGB X durchführen, um für denselben Zeitraum stattdessen Bürgergeld nachträglich zu erhalten. Durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.07.2024 wurde dieser Weg versperrt (Az. B 4 AS 11/23 R).

Kann in der Beurlaubung keine Erkrankung oder die Geburt eines Kindes nachgewiesen werden oder eine anderweitige Ausbildungsmaßnahme (Praktikum), so fällt das Kindergeld für die Eltern der Studierenden in der Regel weg. Weil Beihilfe und Kindergeld verkoppelt sind, schlägt diese Wirkung natürlich auch zur Beihilfe durch.
Vertiefung zu Kindergeld und Beurlaubung

Sowohl die Familienversicherung über gesetzlich versicherte Eltern als auch die studentische Versicherung bestehen in der Beurlaubung grundsätzlich weiter, es sei denn, mehr als geringfügige Beschäftigung wird ausgeübt. Weil der Werkstudierendenstatus während einer Beurlaubung entfällt, setzt bei einer Beschäftigung dann die Versicherung über den Arbeitsnehmer*innen-Status ein. Auch der Bezug von Bürgergeld verdrängt die studentische Krankenversicherung mit einem eigenen Versicherungsstatus.

Während einer Beurlaubung vom Studium entfallen die Sonderregelungen für Studierende bezüglich Sozialversicherungsfreiheit. Die Mini-Job-Regelung gilt aber weiter, weil sie nicht vom Studentenstatus abhängig ist. Wer folglich mehr als Minijob-Niveau verdient, wird voll sozialversichert, d.h. auch krankenversichert. Eine eventuelle Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung entfällt solange. Ausnahme: Während der Beurlaubung wird ein vorgeschriebenes Praktikum durchgeführt.

Dazu mehr im entsprechenden Unterabschnitt (PDF)