Leistungsnachweis ab dem 5. Semester
Wenn du ein Studium beginnst, geht das BAföG-Amt grundsätzlich davon aus, dass du für das von dir gewählte Ausbildung/Fachrichtung geeignet bist. Für die ersten vier Semester deines Studiums erhältst du die Förderung daher ohne Leistungskontrolle . Zur Weiterförderung im 5. Fachsemester (kurz: FS) musst du dann einen Leistungsnachweis vorlegen, der den gesetzlichen Anforderungen des § 48 BAföG entsprechen muss.
Wie muss der Nachweis erbracht werden?
Mit dem Formblatt 05 ("Leistungsbescheinigung") bescheinigt der*die BAföG-Beauftragte deines Fachbereichs oder das Prüfungsamt, ob du die üblichen Studienleistungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erbracht hast. Der BAföG-Beauftragte oder das Prüfungsamt entscheidet unter Berücksichtigung der jeweiligen Prüfungsordnung, ob die von dir erbrachten Leistungen einen positiven Leistungsnachweis rechtfertigen oder eine negative Bescheinigung auszustellen ist. Wer der*die zuständige BAföG-Beauftragte für dich ist, erfährst du beim Fachbereich oder dem BAföG-Amt.
Alternativ kann der Leistungsstand auch mit einer Notenleistungsbescheinigung nachgewiesen werden, die die erreichten Kreditpunkte ausweist. Diese Bescheinigung muss entweder vom Prüfungsamt abgestempelt werden oder mit einem Verifikationsschlüssel versehen sein.
Wann kann der Nachweis erbracht werden?
Zwei Zeitpunkte sind möglich:
- Bescheinigung über den Leistungsstand des 4. FS (erbracht bis zum Ende des 4. FS) oder
- Bescheinigung über den Leistungsstand des 3. FS (erbracht bis zum Ende des 3. FS).
Die Erstellung des Nachweises während des 4. Fachsemesters hat den Vorteil, dass du die Bescheinigung mit den übrigen Antragsunterlagen rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraumes vorlegen kannst, so dass nach Möglichkeit eine Zahlungsunterbrechung bei der Förderung vermieden werden kann.
Solltest du den üblichen Leistungsstand nicht bestätigt erhalten, so legst du die "negative" Bescheinigung bei uns vor. Gibt es Gründe für den fehlenden Leistungsstand, die nach dem BAföG anzuerkennen sind, so weist du diese schriftlich nach. Es kann dann bei Anerkennung dieser Verzögerung eine spätere Vorlage eines "positiven" Leistungsnachweises gewährt werden.
Ein positiver Leistungsausweis wird dann ausgestellt, wenn
- nach dem 4. Fachsemester mindestens 90 Kreditpunkte erreicht sind bzw.
- nach dem 3. Fachsemester mindestens 65 (FH) bzw. 67 (Universität).
Noch mehr Details…
… erfährst du in unserem Info-Blatt.