BAföG als Volldarlehen eröffnet Zugang zum Wohngeld
Eingangsvoraussetzungen einer Beispielrechnung
Mit der Wohngeldgesetzreform von 2009 wurde die Möglichkeit eingeführt, bei nur darlehensweiser Gewährung von BAföG-Leistungen Wohngeld parallel zu beantragen. Im folgenden Beispiel könnte man die als Vollkredit gezahlten BAföG-Leistungen auch durch einen beliebigen anderen Kredit ersetzen, rechnerisch bliebe es für die Wohngeldermittlung gleich. Allerdings müsste bei anderen Krediten geprüft werden, ob der grundsätzliche Wohngeld-Ausschluss von Studierenden nicht trotzdem greift und deshalb ein Antrag scheitern würde.