BAföG als Volldarlehen eröffnet Zugang zum Wohngeld

Eingangsvoraussetzungen einer Beispielrechnung

Mit der Wohngeldgesetzreform von 2009 wurde die Möglichkeit eingeführt, bei nur darlehensweiser Gewährung von BAföG-Leistungen Wohngeld parallel zu beantragen. Im folgenden Beispiel könnte man die als Vollkredit gezahlten BAföG-Leistungen auch durch einen beliebigen anderen Kredit ersetzen, rechnerisch bliebe es für die Wohngeldermittlung gleich. Allerdings müsste bei anderen Krediten geprüft werden, ob der grundsätzliche Wohngeld-Ausschluss von Studierenden nicht trotzdem greift und deshalb ein Antrag scheitern würde.

Eine Studentin möge in Wilhelmshaven bei einer WG wohnen und 385 € Warmmiete zahlen (310 € Bruttokaltmiete, 25 € Strom, 50 € Heizung). Sie ist über 25 Jahre alt, deshalb nicht mehr famlienversichert und führt 144,67 € (Stand: 1.1.2025, bei einem Zusatzbeitrag von 2,7%) an die gesetzliche Krankenkasse ab.

Ihre Eltern haben nicht viel Geld, so dass keine Anrechnung im Rahmen der BAföG-Ermittlung erfolgt. Im BAföG-Bescheid wird der Studentin 2 ein Bedarf von 992 € zugestanden (Stand: WiSe 24/25). Da sie wegen Überschreitens der Förderungshöchstdauer und nach Ausschöpfung des Flexibitätssemesters nur noch im Rahmen der Abschlusshilfe (§ 15 Abs. 3a BAföG) Leistungen als zinsloses Volldarlehen erhalten wird und Begrenzungen des Darlehens in der Gesetzesfassung ab WiSe 2019/20 nicht mehr vorgesehen sind, muss sie die volle Zahlung vom BAföG-Amt nehmen.

Hauptfaktoren für die Wohngeldformel sind Miete und Einkommen:

In der Wohngeldermittlung wird zunächst nur die Bruttokaltmiete - hier 310 € - herangezogen und seit 1.1.2023 ein Heizkostenzuschlag von 110,40 €. Es gibt eine Obergrenze für die Bruttokaltmiete, die aber in Wilhelmshaven bei Single-Haushalten 427,20 € (Stand: 1.1.2025) beträgt, selbst wenn man in einer WG wohnt. Somit kann die ungekürzte Miete voll in die Rechnung eingehen.

Im Wohngeldgesetz werden Darlehen nicht als Einkommen behandelt.

Ergebnis: 366 € Wohngeld (Stand: 2025)

Wohngeldrechner des Bundesministeriums (weiterführendem Link auf den Rechner folgen, Mietstufe II für Wilhelmshaven und 310 € als Mietwert eingeben!)

Insgesamt stehen foglich 992 € BAföG als Darlehen + 366 € Wohngeld = 1358 € zur Verfügung.

Wie hier beschrieben lehnen die Wohngeldstellen Anträge ab, wenn zu wenig Einkommen vorliegt, weil unterschlagenes Einkommen unterstellt wird. Hier ergäbe sich folgendes Sozialhilfeniveau plus Studienkosten:

Lebenshaltungskosten

450,40

80 % Regelbedarf für Alleinstehende (Stand: 2024 und 2025)
 

144,67

Kosten der Kranken/Pflegeversicherung
(Stand: 1.1.2025)

360,00

Miete (ohne Strom)

60,73

Rückmeldegebühr in WHV (WiSe 2024/25): 364,40 € / 6

1015,90

Gesamtbedarf
 

Das modifizierte Sozialhilfeniveau wird mit 1358 € Gesamteinkommen nicht unterschritten. Der Wohngeldantrag sollte durchgehen.