Minijob wird überschritten und Werkstudentenjob angemeldet

Problembeschreibung

Eine Studierende arbeitet für 556 € monatlich auf Minijob-Basis. Sie ist unter 23 Jahre alt und bei ihren Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung, die kostenfrei ist. Die Eltern geben das Kindergeld an sie weiter. Außerdem erhält sie BAföG für diese Situation (also ohne Krankenkassenpauschale) unter Abzug von 200 € angerechnetem Elterneinkommen: 655 € (Stand: WiSe 2024/25). Alles in allem hat sie es mit 1.466 € monatlich recht gut getroffen. Nun möchte ihr Arbeitgeber sie aber ab dem 1.10. des Jahres zu 700 € brutto (unterhalb von 20 Wochenstunden) dauerhaft anstellen, was aber im Rahmen der Minijob-Regelung nicht mehr abzurechnen wäre. Was passiert folglich, wenn sie dieses Angebot annimmt?

Aktionen des Arbeitgebers

Mit Blick auf die Sozialversicherung:
1. Abmeldung des Minijobs bei der Minijobzentrale zum 30.9. des Jahres.
2. Anmeldung eines Werkstudentenjobs bei der Krankenkasse unter Abzug von 18,55 € Rentenversicherung vom Bruttolohn (dieser Abzug ist wegen der Berechnungsweise in der Übergangszone recht gering, Übergangszonenrechner, Stand: 01/2025).

Mit Blick aufs Finanzamt:
3. Anmeldung des Jobs beim Finanzamt mit Steuerklasse I, Einkommenssteuer wird bei 700 € in Steuerklasse I noch nicht fällig.

Mit Blick auf die Arbeitnehmerin:
4. Auszahlung von 681,45 € netto ab Oktober

Aktionen der Studentin

Mit Blick auf die Krankenkasse:
Pflichtgemäße Mitteilung der Einkommensveränderung bei der Abteilung Familienversicherung der Krankenkasse ihrer Eltern. Die Kasse beendet daraufhin die Familienversicherung und teilt der Studentin mit, sie habe sich für ca. 141 € monatlich selber zu versichern.

Mit Blick aufs BAföG-Amt:
Pflichtgemäße Mitteilung der Einkommensveränderung beim BAföG-Amt und Abgabe eines Belegs über die neu entstandenen Krankenkassenkosten:
a) Weil das BAföG-Amt davon ausgeht, dass 700 € monatlich im ganzen folgenden Bewillgungszeitraum erzielt werden, muss es den Auszahlungsbetrag um 144 € reduzieren (700 € - 556 € Freibetrag).
b) Wegen der eigenständigen Krankenversicherung steigt aber gleichzeitig der BAföG-Bedarf um 137 € (Stand WiSe 24/25).
c) Auszahlung ab Oktober dann: 655 € (alter Betrag nach Abzug von Elterneinkommen) + 137 € KV-Pauschale - 144 € = 648 €.

Die Studierende hat nun mehr zu arbeiten. Von den 162 € mehr an Bruttoverdienst bleiben ihr netto aber nur 143,45 €, weil die Rentenversicherung vom Lohn abgezogen wird. Zudem muss sie nun 141 € Krankenkassenbeitrag selber zahlen:

Vorher:
556 € Job 
+ 655 € BAföG 
+ 255 € Kindergeld 
= 1.466 €.

Nachher: 
681,45 € Job 
+ 648 € BAföG 
+ 255 € Kindergeld 
-  141 € KV 
= 1.443,45 €

Rein ökonomisch ein Verlust und zusätzlich viel Verwaltungsarbeit.