Wenn es eng wird...

… gibt es immer noch Möglichkeiten!

Es kann passieren, dass du ganz kurzfristig oder unvorhergesehen in Geldnot gerätst. Wende dich gern an die Studienfinanzierungsberatung. Gemeinsam suchen wir nach einer Lösung!

Hier stellen wir dir verschiedene Optionen vor.

 

 

Jens Müller-Sigl
Jens Müller-Sigl
Studienfinanzierungsberatung

mit Schwerpunkt Hilfsprogramme, BAföG-Sonderfälle

Raum: A12 0-011 im SSC
Sprechzeiten: Di 10.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr, Do 10.00 - 12.00 Uhr (ohne Termin); Mi 10.00 - 12.00 (mit Termin)

Keine Sprechzeit am Dienstag, 1.April in Oldenburg, dafür in Emden!

Studienstart-Darlehen

Was ist das Studienstart-Darlehen?

Das Studienstart-Darlehen ist ein zinsloses Darlehen in Höhe der Semesterbeiträge der jeweiligen Hochschule. Es soll angehenden Studierenden die Aufnahme des Studiums ermöglichen. Das Darlehen soll insbesondere Studieninteressierten aus Grundsicherungshaushalten dazu dienen, den Immatrikulationsbeitrag zu finanzieren.
Das Studierendenwerk Oldenburg vergibt das Studienstart-Darlehen gemeinsam mit dem Förderverein der Jade Hochschule Wilhelmshaven e.V. sowie privaten Spender*innen.

Wie kannst du dich bewerben?

Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin ein Studium an einer der Hochschulen beabsichtigt, für die das Studierendenwerk Oldenburg zuständig ist: an der Universität Oldenburg, der Jade Hochschule oder der Hochschule Emden/Leer.
Unser Studienfinanzierungsberater prüft im Gespräch mit dir, ob die Studienstarthilfe für dich in Betracht kommt. Falls ja, kannst du direkt und unkompliziert einen Antrag stellen.

Wie läuft die Rückzahlung?

Gemeinsam mit dem Studienfinanzierungsberater legst du fest, welche Summe du monatlich zurückzahlen wirst. Dieser Betrag wird dann durch das Studierendenwerk Oldenburg eingezogen.
Solltest du den Immatrikulationsnachweis an einer der genannten Hochschule mit Beginn des Semesters nicht erbringen, bist du umgehend zur Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrags verpflichtet.
 

Nothilfefonds

Was ist der Nothilfefonds?

Der Nothilfefonds des Studierendenwerks Oldenburg unterstützt Studierende bei der Überbrückung einer akuten finanziellen Notsituation, wenn andere Förderungen oder Hilfsleistungen nicht greifen. Durch ein Darlehen aus dem Nothilfefonds sollen Studierende die Möglichkeit bekommen, ihr Studium weiterzuführen. 

Wer kann Mittel aus dem Fonds beantragen?

Antragsberechtig sind Studierende der Universität Oldenburg, der Hochschule Emden/Leer und der Jade Hochschule, die sich in einer aktuen finanziellen Notlage befinden. Studierende, denen aufgrund fehlender Zahlungsmittel beispielsweise die Exmatrikulation oder Wohnungslosigkeit droht, können im Rahmen eines Beratungsgespräches mit dem Studienfinanzierungsberater einen Antrag auf Mittel aus dem Nothilfefonds stellen. 

Die vergebenen Darlehen mit einer Höchstsumme von bis zu 1.000 € sollen dabei helfen, die akute Notlage zu überwinden. Die Mittel aus dem Nothilfefonds dienen nicht der Abdeckung einer dauerhaften Bedürftigkeit. Zudem besteht kein Anspruch auf ein Darlehen, da dies von der Verfügbarkeit der Mittel abhängt.

Wie läuft die Rückzahlung?

Mit dem Antrag auf Förderung aus dem Nothilfefonds werden auch die individuellen Rückzahlungsmöglichkeiten besprochen. Grundsätzlich ist das Darlehen binnen zwölf Monaten zurückzuzahlen.
 

AStA-Darlehen

Was ist das AStA-Darlehen?

Die Allgemeinen Studierenden-Ausschüsse (kurz, singular: AStA, plural: ASten) vergeben übergangsweise Kredite, um überschaubare Zahlungsengpässe mit klarer Rückzahlungsperspektive zu puffern. Sie dienen also nicht der dauerhaften Grundfinanzierung eines Studiums. Anlass für solche Kurzkredite bieten üblicherweise die Bearbeitungsstaus von Sozialleistungsträgern. Oder vor Beginn des Studiums fehlt einfach das Geld für die Immatrikulation, so dass mangels Immatrikulationsbescheinigung auch das BAföG-Amt nicht zahlen kann.

Was sind die Allgemeinen Studierenden-Ausschüsse? 

Die ASten werden von den Studierendenparlamenten der jeweiligen Hochschule gewählt und bilden so etwas wie die "Regierung" der Studierendenschaft. Sie sollen die Interessen ihrer Mitstudierenden vertreten. 

An wen musst du dich wenden?

Weil es im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Oldenburg drei Hochschulen gibt, haben wir es auch mit drei verschiedenen ASten zu tun, die jeweils eigene Kreditvergabekonditionen für sich festlegen. Weil sich die Besetzung und die Aufteilung der Referate ändern können, existiert nicht immer ein Sozialreferat mit eindeutiger Zuständigkeit für die Kredite. Oftmals macht dies auch der Vorstand oder das Finanzreferat. Bitte schau direkt beim AStA deiner Hochschule nach, an wen genau du dich wenden kannst: 

AStA der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (asta-oldenburg.de)
AStA der Jade Hochschule (asta-jade.de)
AStA – AStA Emden/Leer (asta-emden-leer.de)

Nothilfe-Darlehen des Deutschen Studierendenwerks

Was ist das Darlehen des DSW?

Der Dachverband Deutsches Studierendenwerk (DSW) stellt den lokalen Studierendenwerken Gelder zur Verfügung, welche darlehensweise an Studierende weitergegeben werden können, sofern sich diese in einer Notlage befinden, die durch keine anderen Finanzmittel behoben werden kann. Der Nothilfe-Fonds soll überbrückende Maßnahmen innerhalb des Studiums (soweit kein BAföG-Anspruch besteht!) sowie den Studienabschluss in Form eines zinsfreien Darlehens fördern.

Der Härtefonds dient nicht zur Überbrückung, wenn sich die Auszahlung von BAföG-Leistungen verzögert. Hierfür sind Abschlagszahlungen der Förderungsabteilung oder Kurzdarlehen des zuständigen AStA besser geeignet (s.o.)

Umfang: bis zu monatlich 649 € (als zinsloses Darlehen) für maximal zwei Semester

Ansprechpartner und Antragstellung: Jens Müller-Sigl
 

Welche Bedingungen gelten?
  • Andere Finanzierungswege müssen vorrangig in Anspruch genommen werden (z.B. Bildungs- oder Studienkredit oder Elternunterhalt, § 1 der Richtlinien).
  • Es wird nur ein Erststudium gefördert (ein Master nach dem Bachelor-Abschluss gilt aber ebenfalls als Erststudium).
  • Es muss eine bürgende Person für das Darlehen gestellt werden (die Gesamtschuld muss übernommen werden, sofern der*die Schuldner*in nicht auffindbar ist oder zur Rückzahlung absehbar nicht in der Lage).
  • Eine Einzugsermächtigung für die Rückzahlung wird verlangt. Kosten nicht funktionierender Rateneinzüge trägt der*die Schuldner*in, es fallen auch Verzugszinsen an.
Wie kann ich den Antrag stellen?

Die Antragstellung erfolgt über den Studienfinanzierungsberater Jens Müller-Sigl. Er kann sie auch ausführlich informieren.

Wie funktioniert die Rückzahlung?

Die Rückzahlung soll spätestens nach 60 Monaten (ab dem ersten Auszahlungsmonat) abgeschlossen sein. Sie beginnt sechs Monate nach der letzten Auszahlung. Die Mindestrate beträgt 55 €, kann aber je nach abzutragender Summe und Rückzahlungsdauer auch höher ausfallen.

Zum Beispiel bleiben bei einer Förderung von 300 € für 12 Monate (also 3.600 € insgesamt) und sechs Monaten Rückzahlungsaufschub nur 42 Monate für die Zahlungsphase, in denen die Gesamtschulden abzutragen sind: 3.600 € / 42 = 85,72 € Ratenbetrag.

Auch interessant: Studienstarthilfe im BAföG

Zu Beginn des Studiums können Studierende unter bestimmten Umständen einen Zuschuss von 1.000 Euro bekommen.