BAföG und Jobben
Die Faustformel (Stand: WiSe 2024/25)
Wer BAföG-Leistungen bezieht, sollte beachten, dass über 6672 € Brutto-Erwerbseinkommen pro Jahres-Bewilligungszeitraum eine Anrechnung auf die Leistungen zu erwarten ist. Die Grenze gilt für Alleinstehende ohne sonstige besondere Einkommen (z. B. Waisenrente, welche einen eigenständigen Freibetrag auslöst).
In Wirklichkeit komplizierter
- Hat der/die BAföG-Leistungsbeziehende Kinder oder einen Ehepartner, so werden weitere Freibeträge ergänzt.
- Wenn in deinem Studium ein Praxissemester oder Praktikum vorgeschrieben ist, gelten die Freibeträge nicht für deren Vergütung. Dazu mehr auf der folgende Seite weiter unten ...
Etwas genauer lässt sich das Anrechnungsverfahren mit der unten beschriebenen Rechenhilfe prognostizieren.