Waisenrente
Kriterien
Ähnlich wie das Kindergeld kann (Halb-) Waisenrente auch nach dem 18. Geburtstag bezogen werden, wenn mindestens folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Ein Ausbildungsstatus liegt vor.
- Das Alter des/r Hinterbliebenen liegt unter 27 Jahren.
Gesetzesgrundlage, weiterführende Infos
Krankenversicherung als Waisenrentner*in