Waisenrente

Kriterien

Ähnlich wie das Kindergeld kann (Halb-) Waisenrente auch nach dem 18. Geburtstag bezogen werden, wenn mindestens folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Ein Ausbildungsstatus liegt vor.
  2. Das Alter des/r Hinterbliebenen liegt unter 27 Jahren.