Rückzahlung des Darlehensanteils

Eine Hälfte des BAföG bekommst du als Zuschuss geschenkt, die restlichen 50% wird als zinsloses Darlehen gezahlt. Damit man nach dem Studium nicht vor einem riesigen Schuldenberg steht, ist die Schuldensumme auf maximal 10.010 € begrenzt. Wer maximal 77 Monatsraten beglichen hat, ist schuldenfrei - auch, wenn der eigentlich geschuldete Betrag dann noch nicht abbezahlt ist. 

Das heißt auch, dass viele Studierende nur einen ganz kleinen Teil ihres BAföGs überhaupt zurückzahlen: Wenn du beispielsweise zehn Semester lang den Höchstsatz von 992 Euro bekommst, hast du am Ende 59.520 Euro erhalten - von denen du 49.510 Euro nicht zurückzahlen musst.

Die Schuldenbegrenzung bezieht sich nur auf das BAföG-Staatsdarlehen, das im Modus 50:50 ausgezahlt wird.

Es gibt allerdings ein Auszahlungsformat im Volldarlehensmodus (z.B. bei der "Studienabschlusshilfe"), das nicht dieser Schuldenbremse unterliegt und zusätzlich zu erstatten ist. Dieses BAföG-Volldarlehen ist ebenfalls ein zinsloser Staatskredit.

Für die Rückzahlung des Darlehensanteils hast du bis zu 20 Jahre Zeit. Sie beginnt frühestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des Bachelor-Studiengangs und soll in monatlichen Raten von derzeit mindestens 130 € erfolgen. Nach einem Fachrichtungswechsel ist der zuletzt geförderte Studiengang (Bachelor) maßgeblich. Ist das Master-Studium noch nicht abgeschlossen, wird ein Aufschub gewährt. Wer einen Teil oder die ganze Summe auf einmal zurückzahlen kann, erhält auf Antrag einen Teilerlass.

Wenn du unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegst, bist du von der Rückzahlungsverpflichtung zurückgestellt, bis du mehr Geld verdienst. Von dieser Regelung profitieren diejenigen, deren Einkommen nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben unter derzeit 1.690 € liegt. Hast du Kinder oder bist verheiratet/verpartnert, erhöhen sich diese Freigrenzen noch.

Um die Rückzahlung kümmert sich das Bundesverwaltungsamt, das weitergehende Informationen bereit hält.