Damit du dein Studium mit gleichen Chancen absolvieren kannst, hast du ein Anrecht auf individuellen Nachteilsausgleich. Das sind zum Beispiel organisatorische oder formale Anpassungen bei Prüfungen und im Studienverlauf.
Studium mit Beeinträchtigung? Na klar!
16% der Studierenden haben eine studienerschwerende Beeinträchtigung. Dazu gehören Studierende mit Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen, mit chronisch-somatischen und psychischen Erkrankungen, aber auch mit Legasthenie, ADHS und Autismusspektrumstörungen.
Wenn auch du zu dieser Gruppe gehörst, findest du auf dieser Seite wichtige Hinweise. Das Studierendenwerk Oldenburg unterstützt dich dabei, deinen Alltag auf dem Campus, aber auch darüber hinaus zu organisieren. Denn wir wollen dazu beitragen, dass du dein Recht auf Hochschulbildung uneingeschränkt wahrnehmen kannst.
Spezialisierte Beratung
Das Studierendenwerk bietet dir eine individuelle Beratung zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an. Die Beraterin hat langjährige Erfahrung und kann dich zu allen Fragen umfassend informieren. Auf ihrer Seite haben wir auch ausführliche Infos zu den Beratungsthemen zusammengestellt.

persönlich - telefonisch - online
Alle Beratungen finden nach individueller Terminvereinbarung statt.
Für weitere Anfragen kontaktiere mich gern telefonisch oder per E-Mail, ich melde mich kurzfristig zurück!
Zugänglichkeit
Unser Anspruch ist, dass alle unsere Einrichtungen für alle Menschen gut erreichbar sind. Leider liegt das in Einzelfällen nicht in unserer Hand oder ist aus anderen Gründen (noch) nicht möglich. Damit du aber planen kannst, wollen wir dich hier darüber informieren, wie es um die Erreichbarkeit unserer Einrichtungen steht.
Essen auf dem Campus
Der Besuch von Mensen und Cafeterien stellt für Studierende eine günstige und gesellige Alternative zu den eigenen Kochkünsten dar. Mit dem folgenden Serviceangebot möchte das Studierendenwerk behinderten und chronisch kranken Studierenden eine (selbstständige) Teilnahme am Mensaessen ermöglichen.
Generell gilt: Bei besonderen Bedürfnissen ist die Behindertenberatung dafür da, in allen Arbeitsbereichen des Studierendenwerks zusammen mit den jeweiligen Abteilungen eine Lösung zu finden, so dass du unser Angebot möglichst umfassend nutzen kannst.
Für mobilitätsbeeinträchtigte Gäste
Für sinnesbehinderte Gäste
Für chronisch kranke Gäste
Für Gäste mit Lebensmittelunverträglichkeiten
Bedarfsgerecht wohnen
Das Studierendenwerk Oldenburg bietet speziell ausgestattete Appartements für behinderte und chronisch kranke Studierende an. Eine bevorzugte Berücksichtigung wird dabei regelmäßig nicht nur für rollstuhlfahrende und mobilitätsbehinderte Studierende ermöglicht, sondern auch für sinnesbehinderte und chronisch kranke Studierende. Als Nachweis über die Behinderung können Studierende alternativ zum Schwerbehindertenausweis ein fachärztliches Attest vorlegen. In Ergänzung dazu kann eine Stellungnahme der Behindertenberatung als Nachweis anerkannt werden.