BAföG für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit
BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland. In vielen Fällen haben auch nicht-deutsche Studierende Anspruch darauf. Das Gesetz knüpft den BAföG-Anspruch unter anderem an die Staatsangehörigkeit und insbesondere an den Aufenthaltsstatus des Auszubildenden.
Allgemeine Voraussetzungen
Neben den hier beschriebenen Voraussetzungen, unter denen ausländische Studierende BAföG bekommen können, gelten für sie die gleichen Regeln wie für Deutsche:
- BAföG gibt es für die Erstausbildung, also einen Bachelor und einen Master. Wurde im Ausland bereits ein Studium begonnen oder sogar abgeschlossen, wird das BAföG-Amt prüfen, ob trotzdem Anspruch auf Förderung besteht
- Außerdem gilt grundsätzlich die Altersgrenze von 45 Jahren zu Beginn des Studiums. Nur in Ausnahmefällen kann ein Studium, das nach Überschreiten der Altersgrenze begonnen wurde, noch gefördert werden.
Einschränkungen für ausländische Studierende gibt es nur teilweise im Bereich der Förderung des Studiums im Ausland.
Grundsätzlich raten wir allen ausländischen Studierenden, sich im BAföG-Amt beraten zu lassen, damit wir deinen Einzelfall prüfen können.
Ein wichtiger Hinweis vorweg:
Studierende, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz nur zum Zwecke des Studiums in Deutschland aufhalten, haben keinen Anspruch auf BAföG, sofern sie nicht gleichzeitig eine der im Folgenden genannten anderen Voraussetzungen erfüllen.