Kindergeld und Unterbrechung des Studiums
Kann der Kindergeldanspruch erhalten bleiben?
Eine Unterbrechung durch Ausschluss vom Unterricht oder durch Beurlaubung vom Studium bewirkt für diesen Zeitraum eine Einstellung der Kindergeldzahlungen. In der Dienstanordnung zum Kindergeld werden aber eine Reihe von Ausnahmen formuliert, die unten dargestellt werden.
Ausnahmen:
- Beurlaubung in der Mutterschutzfrist:
Dienstanordnung: A 15.11 Abs. 3 - Beurlaubung wegen Krankheit:
Bei voraussichtlich längerer als sechs Monate andauernder Erkrankung wird es komplizierter. Bitte lies Details in der Dienstanordnung auch zur praktischen Umsetzung: A 15.11 Abs. 1 und 2! - Beurlaubung wegen Durchführung eines Praktikums im Zusammenhang mit der Ausbildung:
A 15.8 (dort wegen freiwilliger, also nicht in der Prüfungsordnung vorgeschriebener Praktika die Restriktionen bzgl. Dauer und Planhaftigkeit beachten!) - Aufenthalt im Ausland zum Spracherwerb, sofern Immatrikulation im Ausland vorliegt oder aber anderweitige, hinreichend intensive Schulung vorliegt:
A 15.9 - Während einer Beurlaubung werden Prüfungen nachweislich vorbereitet:
A 15.7 Abs. 3 - Die Abschlussprüfungen werden durchgeführt:
A 15.10 Abs. 10 Satz 1; siehe aber Absätze 9 und 10 insgesamt!