Beihilfe
Die sogenannte Beihilfe ist eine Krankenversorgung für verbeamtete Personen, die staatlicherseits einen Teil der Kosten für Behandlungen übernimmt. Der verbleibende Anteil wird durch eine private Zusatzversicherung aufgefangen. Auch bei dieser Form der staatlichen Gesundheitsfürsorge gibt es eine Familienregelung.
Die Familienregelung der Beihilfe wird allerdings nur gewährt, wenn die Eltern Kindergeld für ihr in Ausbildung befindliches Kind erhalten. Der Kindergeldbezug hängt unter anderem vom Alter und vom Ausbildungsstatus des Kindes ab ... mehr dazu im Kindergeld-Beitrag.
Spätestens nachdem die Altersgrenze bzgl. Kindergeld überschritten wird (25. Geburtstag plus Zivil-/Wehrdienst), steht in der Regel nur die eigenständige private Krankenversicherung für die Studierenden zur Wahl, weil die zu Beginn des Studiums erfolgte Befreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherung nicht rückgängig gemacht werden kann, solange sie nicht durch Unterbrechung des Studierendenstatus erlischt ... mehr zur Befreiung im entsprechenden Unterkapitel.