Das Ende der Versicherung tritt ein am letzten Tag des Semesters, in dem du exmatrikulierst (z.B. an der Universität: 30.9. für das Sommersemester): "(...), wird als Berufsausbildung ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen, besteht die Versicherung bis zum Ablauf des Semesters fort, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres;" (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V).
Solltest du danach nicht erwerbstätig sein und das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so tritt eine andere Unterregelung der Familienversicherung in Kraft (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB V), so dass du in der Versicherung bleibst.
Solltest du allerdings älter sein,
- so musst du dich freiwillig versichern,
- eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, so dass du als ArbeitnehmerIn versicherungspflichtig wärst oder
- Leistungen beim Jobcenter beziehen, was einen weitere Form der Krankenversicherungspflicht nach sich zöge.