Freiwillige gesetzliche Versicherung

Die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht immer dann, wenn eine Pflichtversicherung endet. Bei Studierenden bietet sich dies nach Auslaufen der studentischen Pflichtversicherung an (nach Überschreiten der Altersgrenze).

Wer eine freiwillige Versicherung anstrebt, muss Vorversicherungszeiten nachweisen: Entweder muss vor dem Ende der Pflichtversicherung mindestens ein Jahr ununterbrochen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben oder mindestens zwei Jahre (auch mit Unterbrechungen) innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Sind diese Vorversicherungszeiten nicht erfüllt, kommt unter Umständen eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Frage (Beitragssatz identisch).

JahrKrankenversicherung
 
PflegeversicherungSumme
2025208,47 € (*)1 Kind: 44,94 € (sinkt mit Kinderzahl)
kinderlos: 52,43 €
253,41 €
260,90 €
2024182,64 € (**)40,06 €
kinderlos: 47,13 €
222,71 €
229,78 €
 (*): unterstellter Zusatzbeitrag: 2,7 %
 (**): unterstellter Zusatzbeitrag: 1,5 %

Wichtig ist an dieser Stelle, dass die Tarife einkommensabhängig organisiert sind. Der Grundtarif orientiert sich an einem gesetzlich unterstellten Mindesteinkommen von 1248,33 € (Stand: 1.1.2025). Bei der Einkommenseinstufung gelten Bruttowerte und es wird nicht nur Erwerbseinkommen gezählt, z.B. auch steuerfreie Stipendien.