Krankenversicherungsnachweis - wie geht das?
Bei der Immatrikulation wird ein Krankenversicherungsnachweis verlangt. Dies liegt daran, dass Studierende normalerweise per Status in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden pflichtversichert sind, ähnlich wie das bei Arbeitnehmern durch den Status der abhängigen Beschäftigung der Fall ist. Die Hochschule ist verpflichtet diesen Sachverhalt zu überprüfen und fordert deshalb die Bestätigung einer gesetzlichen Krankenversicherung zu dieser Angelegenheit. Für die digitale Meldung braucht die Krankenkasse dann die Schlüsselnummer der Hochschule, die du in den Einschreibeunterlagen finden solltest.
Auch wenn du privat oder beihilferechtlich abgesichert sein möchtest, musst du dich dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse melden, um dich dort von der gesetzlichen Pflichtversicherung zu befreien. Bist du bei der Einschreibung bereits dreißig Jahre alt, entfällt die Überprüfung, versichert solltest du aber trotzdem sein (z.B. gesetzlich “freiwillig versichert”).