Kindergeld und Teilzeitstudium

Wie weit kann ein Studium reduziert werden?

Aus der Dienstanordnung zum Kindergeld (PDF) lassen sich keine direkten Erkenntnisse gewinnen, die sich auf den Teilzeitstatus beziehen. Deshalb sind die folgenden Ausführungen keine sichere Garantie für den Anspruch! Hinweise zum zeitlichen Umfang und dem Organisationsgrad der Ausbildung finden sich allgemein in Abschnitt A 15:

Berufsbegleitendes Studium oder studiumsbegleitender Job?

"(4) Zu berücksichtigen ist auch die Weiterbildung im erlernten und ausgeübten Beruf, wenn diese dazu dient, zu einer höheren beruflichen Qualifikation zu gelangen, sowie die Ausbildung für einen anderen Beruf (beachte aber A 20.3)." (zitiert aus A 15.1 Abs. 4)

Wichtig ist der Hinweis auf 20.3, weil dort der Aufwand für Arbeit neben dem Studium begrenzt wird.

Intensität des Studiums ausreichend?

"(1) 1Die Ausbildung ist berücksichtigungsfähig, wenn sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf das Erreichen eines bestimmten Berufsziels vorbereitet. 2Anders als z. B. bei einem Sprachunterricht im Ausland (vgl. A 15.9), ist bei einer Ausbildung in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine Prüfung der Ernsthaftigkeit, beispielsweise anhand zeitlicher Kriterien, regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BFH vom 8.9.2016, III R 27/15, BStBl II 2017 S. 278).

(2) (...)

(3) 1Es ist zwar kein zeitliches Mindestmaß an einer Ausbildungsmaßnahme zu fordern, gleichwohl kann die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme als Anhaltspunkt für die Ernsthaftigkeit der Ausbildung herangezogen werden. 2So kann beispielsweise eine tatsächliche Unterrichts-bzw. Ausbildungszeit von zehn Wochenstunden regelmäßig als ausreichende Ausbildung anerkannt werden. (...)" (zitiert aus A 15.3 Abs. 1 und 3)

Dies sind die reinen Veranstaltungszeiten, hinzu kommt:

"Üblich ist ein Zeitaufwand für die häusliche Vor- und Nacharbeit, welcher der Dauer der Unterrichts- bzw. Ausbildungszeit entspricht, sowie ein Zeitaufwand für den Weg von und zur Ausbildungsstätte bis zu einer Stunde für die einfache Wegstrecke." (zitiert aus A 15.3 Abs. 3)

Ein Teilzeitstudium scheint mit den zitierten Äußerungen in Einklang zu stehen, wenn bei 15 Kreditpunkten von einer Unterrichtsbelastung von 10 Semsterwochenstunden ausgegangen werden kann. Das Prüfungsamt der Universität Oldenburg hat bestätigt, dass 10 SWS in der Regel erreicht werden. Ein Teilzeitstudium von unter 50% wäre aber in der Regel nicht kompatibel zum Kindergeldbezug.