Einwohnermeldung und Begrüßungsgeld

Wenn du an deinen Studienort ziehst, musst du dich in der jeweiligen Gemeinde anmelden. Das gilt auch, wenn dein Lebensmittelpunkt (vorerst) an deinem Heimatort bleibt, du also zum Beispiel nur unter der Woche am Studienort wohnst. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach deinem Einzug vorzunehmen. Dafür stattest du dem Einwohnermeldeamt deines neuen Wohnorts einen Besuch ab.

Erst- oder Zweitwohnsitz?

Du hast die Wahl, ob du deine Wohnung am Studienort als Erst- oder Zweitwohnsitz (im Amtsdeutsch: Haupt- oder Nebenwohnsitz) anmeldest. In bestimmten Fällen kann es wichtig sein, den Erstwohnsitz am Heimatort beizubehalten, frag also im Zweifel besser nach, bevor du dich festlegst. Für den Bezug von normalem Kindergeld ist das allerdings in der Regel nicht wichtig. Erst- und Zweitwohnsitz unterscheiden sich unter anderem darin, dass du dein Wahlrecht nur am Erstwohnsitz ausübst.

Erstwohnsitz lohnt sich: Begrüßungsgeld für Studierende

Die Kommunen haben ein Interesse daran, dass sich Studierende mit erstem Wohnsitz anmelden. Die Höhe der finanziellen Zuweisungen, die eine Kommune vom Land erhält, bemisst sich nämlich an der Zahl der Einwohner - und dabei zählt nur der Erstwohnsitz. Um Studierende zur Anmeldung zu bewegen, vergeben viele Städte ein "Begrüßungsgeld".
Dies gilt auch für die Städte Oldenburg, Emden und Elsfleth, wobei die Beträge und Vergabe-Modalitäten sich im Einzelnen unterscheiden.

Wilhelmshaven wählt dagegen den umgekehrten Weg und erhebt eine Zweitwohnsitzsteuer. Das heißt, dass Personen, die "nur" ihren zweiten Wohnsitz dort anmelden, jährlich einen bestimmten Betrag (abhängig von der jeweiligen Miete) an die Stadt zahlen müssen. Es gibt zwar einige Ausnahmeregelungen, allerdings treffen diese auf Studierenden in der Regel nicht zu. Informationen zur Zweitwohnsitzsteuer in Wilhelmshaven