Da die Universität Oldenburg keine Schwerpunkthochschule zum Thema Sehbehinderung ist und hier immer nur vereinzelt blinde und sehbehinderte Menschen studieren, ist oft Lobbyarbeit vonseiten der Betroffenen notwendig. Es ist auch nicht möglich, einen Nachteilsausgleich in dem Sinne bei der Universität zu beantragen, dass alle Inhalte in der für Blinde lesbaren Form weitergegeben werden müssten. Deshalb muss man sich an die einzelnen Lehrenden wenden und dort die eigenen Bedarfe angeben. Die meisten Lehrenden sind bereit, das Vorlesungsskript und die Powerpoint-Präsentation zur Verfügung zu stellen und sie haben auch nichts dagegen, wenn man z.B. mit einer speziellen Kamera projizierte Inhalte fotografiert. Mehr Schwierigkeiten haben Lehrende oft damit, wenn man die Vorlesung an sich aufnehmen möchte.
In jedem Fall ist auch hier angeraten, dass die Studierenden Assistenz beantragen. Diese könnte dann z.B. für sie in der Vorlesung mitschreiben, dann könnten sich die Studierenden ganz auf das Gehörte konzentrieren.
Beim Umgang mit Grafiken u. ä. in Präsentationen wird es notwendig sein, die einzelnen Lehrenden direkt zu bitten, alles auch verbal zu beschreiben, was sie in ihren Präsentationen zeigen. Es ist gut möglich, dass man sie in der ersten Zeit daran erinnern muss, was Einiges an Selbstbewusstsein verlangt.
Immerhin können die Studierenden so gut lernen, sich für ihre Bedürfnisse aktiv und selbstbewusst einzusetzen.
Falls Lehrende die Unterstützung verweigern, können sich Studierende auch Hilfe bei den Beratungsstellen und insbesondere beim Behindertenbeauftragten der Universität holen. Dieser kann dann auf Augenhöhe mit den betreffenden Lehrenden sprechen.